Die deutschen Verbraucherzentralen in den Bundesländern sind unabhängige (siehe NGO), überwiegend mit öffentlichen Mitteln der Länder, Kommunen und des Bundes finanzierte, gemeinnützige Organisationen.
Ihrer Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen bezüglich des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten. Beraten wird beispielsweise zu Themen wie Kaufrecht, Werkvertragsrecht (Handwerkerleistungen), Dienstvertragsrecht, Kreditrecht, Schuldnerberatung und privatem Insolvenzverfahren sowie deren Prävention, Banken und Geldanlage, 'Grauem Kapitalmarkt', Versicherungen, Patientenrecht, Pflegeberatung, Wohnberatung, Gesundheitsdienstleistungen, Reiserecht, Privater Altersvorsorge, Baufinanzierung, Energie, Liberalisiertem Energiemarkt, Umwelt, Ernährung, Haushalt, Freizeit oder Telekommunikation.
Die Verbraucherzentralen helfen bei Rechtsproblemen und vertreten Verbraucherinteressen jedes Verbrauchers im Einzelnen wie auch in Verbands- oder Sammelklagen. Insbesondere ist es satzungsgemäße Aufgabe der Verbraucherzentralen, außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken und unlautere Werbemaßnahmen eines Anbieters vorzugehen.
Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisationen in Deutschland gemäß § 3 Nr. 8 Rechtsberatungsgesetz das Recht zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung und können also im Rahmen ihres Aufgabenkreises neben Rechtsanwälten Verbraucher außergerichtlich beraten und vertreten.
Zuständig für Informationen und Beratung sind die Verbraucherzentralen des jeweiligen Bundeslandes.
Seit dem 1. Januar 2002 können sich Verbraucherzentralen individuelle Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen, um diese vom Anbieter einzufordern und gegebenenfalls auch einzuklagen. Damit können Verbraucherzentralen Ansprüche einzelner Verbraucher bündeln und im Interesse des Verbraucherschutzes bis hin zum Bundesgerichtshof geltend machen.
Diese Meckerei weiterlesen ...