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Strafanzeige für Minderjährige - Einjähriges Mädchen erhält Anzeige wegen Diebstahl

Beim Durchklicken der morgendlichen News bin ich gerade auf eine Nachrichtenmeldung gestoßen, die einem mal wieder die Galle hochkommen lassen kann. In Bremervörder im beschaulischen Niedersachsen hat eine werte Mitbürgerin mit offensichtlich mindestens teilweiser Lähmung des zentralen Nervensystems es geschafft, dem Staat sicherlich ein paar Tausend Euro zu kosten. Was ist passiert: Eine Leiterin eines Supermarkts hat gegen ein einjähriges (!) Kind Strafanzeige erstattet.

Zitat entfernt

Das Verfahren gegen das Mädchen wird aller Voraussicht nach eingestellt wird, zumindest wenn man der Staatsanwaltschaft einen Hauch von gesundem Menschenverstand beimisst. Am Ende ist der brave Steuerzahler derjenige, der für den ganzen Mist aufkommen muss, denn läuft einmal der Verwaltungsapparat, dann ist er nicht mehr zu stoppen und frisst Geld ohne Ende. Eigentlich sollte man aus Gründen der Gerechtigkeit die Kosten der Supermarktleiterin in Rechnung stellen. Wobei ... nein, wenn die Welt gerechter wäre, flöge die Frau auch raus, könnte die Kosten vom Hartz IV nicht mehr bezahlen und am Ende zahlt doch wieder Vater Staat.

P.s.: Nichtsdestotrotz gehört das Mädchen natürlich für ihre Straftat für mindestens zwei Jahre ins Arbeitslager nach Sibirien. Mitsamt der Mutter. Strafe muss sein.

Kommentare (2)

Da will man doch kotzen! Diese blöde Supermarktf**** kann das doch nicht ernst meinen! Die gehört verprügelt!

Das ist nach § 828 BGB überhaupt nicht möglich.
Ich halte dir Ursprungsgeschichte vielmehr für eine Ente....

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Zusammenfassung

Verschwendung von Steuergeldern durch angewandte Dummheit: Einjähriges Kind wegen Diebstahl angezeigt

Stichwörter

Strafanzeige, Strafmündigkeit, Anzeige Diebstahl, Anzeige Strafunmündig, Diebstahl Supermarkt