Ein Leser schickte uns eine Mail mit einer Beschwerde über eine erhöhte Telefonrechnung. Durch den Anruf einer Service Hotline entstanden ihm zunächst nicht ersichtliche Kosten. Als O2-Nutzer unterlag er nicht den sonst üblichen Konditionen für Telekom-Festnetznutzer, sondern einem anderen deutlich höheren Tarif.
Hier gibts die ganze Mail:
(die mit **** gekennzeichneten Stellen haben wir zensiert, damit man uns keine üble Nachrede unterstellen kann)
Den Anruf habe ich aus der Homezone des Mobilfunknetzes O2 getätigt ohne zu wissen, dass dafür ein 4,5 - facher Tarifpreis veranschlagt wurde. Wie mir später über die O2 Auskunft nach meiner Anfrage mitgeteilt wurde, ist der Tarif deshalb "rechtmäßig", weil ich nicht von einem Telekom Festnetzanschluss angerufen habe. Bei meinem Anschluss handelt es sich bloß um einen "Festnetzanschluss" mit virtueller "Festnetznummer", wie ich schmerzhaft nach fast 5 Jahren O2-Kundschaft erfahren musste. Da stellt sich mir die Frage, wo die Preisauszeichnungspflicht des Primär bzw. -Sekundäranbieters Anbieter bleibt.
Es wäre im Grunde vergleichbar mit dem Kauf von einem Fernseher der mit einem Preis ausgezeichnet ist, der jedoch nur dann gilt wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, welche jedoch nicht neben dem Preis ausgezeichnet sind. Also wäre der Fernseherpreis für den Kunden, für den diese bestimmte Bedingungen nicht gelten, unbekannt. Er würde jedoch annehmen dass dieser Preis auch für ihn gilt.
In meinem speziellem Fall ist mir die Möglichkeit zu reklamieren nicht eingeräumt worden und es wird einigen so ergangen haben.In meinen Augen handelt es sich dabei um eine ***** und ******.
Es muss in dieser Sache was passieren um die rechtmäßige Preisauszeichnungspflicht von Anbietern auch in dieser Branche einzufordern und um die Preistransparenz herzustellen und der ****** und ******* Einhalt zu gebieten.
Bei solchen Mails muss natürlich kritisch hinterfragt werden, ob es nirgendwo ersichtlich war, dass man als Nicht-Telekom-Kunde einen anderen Tarif zu zahlen hat. Kleingedrucktes oder Sterne, die auf einen Anhang verweisen, werden nunmal sehr gerne übersehen. Wenn tatsächlich kein Verweis auf die anderen Konditionen vorhanden war (auch wenn das zugegebenermaßen nach einigen Wochen schwer nachweisbar ist), dann sollte man gegebenenfalls an Institutionen wie die Verbraucherzentrale wenden.
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