Unter einem so genannten Lockvogelangebot versteht man Werbemaßnahmen eines Unternehmens, durch das ein besonders günstigen Angebot beworben wird bzw. der Anschein dazu erweckt werden soll. Dies sind üblicherweise Sonderangebote in geringen Stückzahlen oder Waren, die sonst überteuert verkauft werden.
Der Kunde wird somit durch das Lockvogel Angebot in der Werbung auf eine Ware aufmerksam, mit der man beim Kauf erhofft, ein Schnäppchen zu machen. Oft sind jedoch solche Produkte nur an einem bestimmten Tag erhältlich und dann auch nur in sehr begrenzten Stückzahlen. Das Unternehmen erhofft sich, dass die leer ausgehenden Kunden trotzdem im Geschäft bleiben und einkaufen gehen, da sie ja schon mal da sind. Diese Geschäftspraxis ist im Falle eines Irreführungsangebot sogar strafbar, sodass Gerichte und Anwälte immer wieder etwas zu tun bekommen. Der Zusatz "Solange der Vorrat reicht" ist übrigens kein rechtlich hinreichender Vermerk, dass man Waren nicht in ausreichender Stückzahl bevorraten muss.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat schon vor einigen Monaten ein Beschwerdeforum für verärgerte Bürger eingerichtet, die in die Lockvogel Falle getappt sind und vor leeren Regalen im Supermarkt standen. Wie man nicht anders erwarten konnte, quellen die Threads fast über. Quasi alle großen Ketten sind betroffen: Ob Discounter wie Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl oder Kaufland, ob Warenhäuser wie Hertie oder Karstadt, ob Möbelhäuser wie IKEA, Roller oder Lutz, ob Baumärkte wie Praktiker, Toom, OBI, oder Elektronik-Ketten wie Saturn oder Mediamarkt ... keines dieser Unternehmen geht bei den Beschwerden leer aus.
Lockvogel-Angebote scheinen also eine übliche Praxis zu sein, vor der man sich wohl nicht mal mit gesundem Menschenverstand schützen kann. Hilfe kann allerdings in manchen Fällen die Verbraucher Zentrale liefern, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.
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Kommentare (1)
Hello my friends :)
;)
Von skaveKnonaPek | 13.04.08 23:14