Die Urlaubszeit sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres werden. Wer Wochen bzw. Monate lang ackert, möchte sich schließlich im Urlaub entspannen und einfach mal vom Stress in der Arbeit abschalten. Leider wird bei zahlreichen Urlauber die Stimmung durch zahlreiche Reisemängel getrübt. Nach Industriezahlen gehen jedes Jahr fast eine halbe Million Beschwerden von Pauschlareisenden bei den Reiseveranstaltern ein, die Dunkelziffer über Urlaube mit nicht gemeldeten Mängeln dürfte noch deutlich höher ausfallen.
In vielen Fällen hat man als Urlauber die Möglichkeit, auf Grund der durch den Mangel hervorgerufenen fehlenden Erholung zumindest teilweise Geld vom Reiseunternehmen zurückzufordern. Dafür ist es jedoch nötig, gewisse Richtlinien einzuhalten und sich bereits vor Ort richtig zu verhalten. Ansonsten kann der Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten teilweise oder ganz entfallen.
Hier die vier wichtigsten Verhaltensrichtlinien bei Reisemängeln:
- Kontaktieren Sie bei einem Reisemangel umgehend den Ansprechpartner des Reiseveranstalters und informieren diesen über den Mangel. Findet sich vor ort keine zuständige Person, ist die Hotelleitung über das Problem zu informieren
- Zögern Sie nicht mit Ihrer Beschwerde! Wer erst am Ende der Reise auf einen Mangel hinweist, dem kann ausgelegt werden, dass der Mangel nicht so schlimm gewesen wäre. Außerdem können sich Reiseveranstalter bei einer unverzüglichen Meldung nicht darauf berufen, dass man als Urlauber nicht selbst zur Beseitigung des Mangels beigetragen hätte.
- Setzen Sie eine Frist zur Beseitigung des Mangels und definieren Sie die zu beseitigenden Umstände, am besten schriftlich.
- Dokumentieren Sie das sich stellende Problem, idealerweise sowohl vor (unabhängigen) Zeugen als auch durch Fotos / Videos.
Das richtige Verhalten ist so wichtig, da man mit einem sicher rechnen kann: Die Reiseveranstalter ziehen in der Regel alle Register, um sich aus der Sache herauszureden und den Kunden mit hohlen Floskeln abzuspeisen. Wer allerdings eine lückenlose Beweisführung aufweisen kann und sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen hat, der kann mit ruhigem Gewissen eine Reisekostenrückerstattung einfordern.
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