Die folgende Beschwerde eines Lesers spricht mir aus der Seele, weil ich es selber oft genug erlebt habe, aufgrund fehlender Aufmerksamkeit und/oder Faulheit des Gegenübers mit dem falschen Namen angesprochen zu werden. Im privaten Bereich kann man noch mit einem Lächeln darüber hinwegsehen, aber wenn es um den Aufbau von Geschäftsbeziehungen geht, ist bereits ein Rechtschreibfehler oder ein Buchstabendreher ein großer Fauxpas. Geschweige denn, die Person mit einem völlig falschen Namen anzusprechen.
Hier die Geschichte samt der auf das Wesentliche reduzierte Email-Korrespondenz (erinnert etwas an Vorlesungen in Jura *g*)
Vorgeschichte: Herr A und Herr B führen zusammen Firma X im Internet und sind gleichwertig in der Kontaktseite eingetragen. Man könnte also erwarten, dass jemand, der ein Angebot entwirft, auch beide Personen anspricht.)
Herr C von Firma Y nimmt Kontakt per Email auf:
wird sind auf ihre Webseite http://www.domainname.de aufmerksam geworden.
Wir möchten mit Ihnen Geschäfte machen. Haben Sie Interesse?
Mit freundlichen Grüßen
Herr C (Firma Y)
Da sich in Firma X der Herr B um die Marketing-Aktivitäten kümmert, kümmert er sich um die Anfrage des Herrn C.
Grundsätzlich haben wir Interesse an Ihrem Angebot. Wir haben aber noch Rückfragen. Bitte übermitteln Sie uns bitte noch weitere Details.
Mit freundlichen Grüßen
Herr B (Firma X)
Unser werter Herr C hat es offensichtlich nicht nötig, die Email richtig zu lesen, denn er antwortet:
blablablabla
Mit freundlichen Grüßen
Herr C (Firma Y)
Das Resultat: Das Geschäft ist nicht zustande gekommen. Wer potenzielle Geschäftspartner nicht mal beim richtigen Namen ansprechen kann, hat es nicht verdient, einen möglichen lukrativen Deal abzuschließen. Firma X ging ermutigt durch diese Anfrage übrigens zur Konkurrenz und erfreut sich heute noch guter Geschäfte auf diesem Sektor.
Was lernen wir daraus: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und hat im Zweifel am Ende auch ein Stück grölßeren Geldbeutel.
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