Warum ist ein Testament wichtig?
Vor dem Tod muss entschieden werden, wer im Todesfalle das Hab und Gut des Verstorbenen bekommen soll. Hier spricht man von einem Erbe; das komplette Vermögen und Ansprüche können auf einen bestimmten Erbe übertragen werden. Wer nicht an einer gesetzlichen Erbfolge interessiert ist, kann ein Testament erstellen lassen. Dies ist willkürlich und es kann jeder beliebige Erbe eingetragen werden, den man sich aussucht.
Arten von Testamenten
Man muss hier zwischen verschiedenen Testamenten unterscheiden. Das ordentliche Testament beinhaltet das notarielle und das eigenhändige Testament. Dann gibt es noch das außerordentliche - hier kommen das Nottestament vorm Bürgermeister, das Drei-Zeugen-Testament und das Seetestament vor.
Zum Schluss ist noch das gemeinschaftliche Testament wichtig; es beinhaltet das Berliner Testament
Das Besondere am Berliner Testament
Für Ehegatten bietet das Berliner Testament eine andere Form der Nachlassregelung. Der Vorteil dieses Testaments gilt dem überlebenden Ehepartner. Die Kinder dieser Partnerschaft, eigene und vor- oder außereheliche, werden zu diesem Zeitpunkt vom Erbe ausgeschlossen. Nur der gesetzlich vorgelegte Pflichtteil ist für die Kinder geltend. Bei einem nicht zu teilenden Vermögen, zum Beispiel einer Immobilie, verzichten die Kinder in der Regel auf ihrem Pflichtteil.
Der überlebende Ehegatte ist an die Regelung dieses Testaments gebunden und kann nichts daran abändern.
Ist auch der zweite Ehepartner verstorben, sind die Kinder berechtigt, das Erbe an sich zu nehmen. Die richtige Vorgehensweise beim Berliner Testament verfassen ist dabei besonders wichtig.
Wie wird das Testament aufgesetzt?
Die Ehegatten setzen sich als Alleinerbe ein. Dabei wird von beiden gleichzeitig bestimmt, dass die Kinder das Erbe nicht antreten können. Bei der Trennungslösung setzen sich die beiden Ehegatten gegenseitig als Vorerben und die Kinder als Nacherben ein. Die Dritten erhalten ihr Erbe später von beiden verstorbenen Ehegatten getrennt. Sollte die Möglichkeit bestehen, dass der Nacherbe das Erbe nicht erlebt, müssen die Vorerben einen Schlusserbe bestimmen, welcher beim Tod des Nacherben das Erbe bekommt. Stirbt dieser vorher, geht dieses Erbe wieder an seine Dritten über.
Beim Erstellen des Testaments müssen beide Ehepartner unterschreiben. Um nicht an der Echtheit zweifeln zu können, sollte das Testament handgeschrieben sein.
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